Die Bestellung bei einem Shop in Fernost kostet 289 Euro, versandkostenfrei. Am Ende klingelt der Paketbote und verlangt noch einmal einen zweistelligen Betrag, bevor er den Karton aus der Hand gibt. Ärgerlich ist weniger die Summe als die Überraschung. Wer vorher weiß, was beim Direktimport eines Roboters anfällt, kann den Preis ehrlich vergleichen.

Wann überhaupt Abgaben anfallen
Bestellen Sie bei einem Händler außerhalb der EU und lassen sich das Gerät direkt schicken, wird die Ware bei der Einfuhr wie jeder andere Import behandelt. Zwei Abgaben kommen infrage: Einfuhrumsatzsteuer und Zoll. Dazu gesellen sich Gebühren des Transporteurs.
Kaufen Sie dagegen bei einem Händler mit Sitz in der EU, hat dieser die Einfuhr schon erledigt. Sie zahlen den Preis auf der Rechnung, fertig. Ob der Sitz wirklich in der EU liegt, steht im Impressum. Wie Sie das prüfen und welche Rechte Sie bei Importware haben, erklärt der Beitrag Roboter aus dem Ausland kaufen.
Einfuhrumsatzsteuer: Der Posten, der immer kommt
Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht der Umsatzsteuer, die Sie auch im deutschen Laden zahlen. Für Haushaltsroboter beträgt der Satz 19 Prozent. Berechnet wird sie nicht nur auf den Warenpreis, sondern auf den Zollwert samt Versand- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze, plus eventuellem Zoll.
Eine Freigrenze gibt es seit Juli 2021 nicht mehr. Auch ein Päckchen für zehn Euro ist steuerpflichtig.
Ob Sie die Steuer an der Haustür zahlen, hängt vom Händler ab:
- Händler im IOSS-Verfahren. Bei Sendungen bis 150 Euro kann ein Händler die Umsatzsteuer schon beim Bestellen kassieren und selbst abführen. Dann steht sie im Warenkorb, und bei der Lieferung kommt nichts mehr dazu.
- Händler ohne IOSS. Die Steuer wird bei der Einfuhr erhoben. Sie zahlen sie dem Zoll oder dem Paketdienst, der sie für Sie auslegt.
- Sendungen über 150 Euro. Hier gilt das Sonderverfahren nicht. Die Einfuhrumsatzsteuer wird regulär bei der Einfuhr fällig.
Lesen Sie im Angebot genau nach, ob Steuern im Preis enthalten sind. Formulierungen wie „Lieferung verzollt“ (DDP) deuten darauf hin, „unverzollt“ auf das Gegenteil.
Zoll: Seit Juli 2026 gibt es auch für Kleinsendungen eine Pauschale
Lange galt: Waren bis 150 Euro Wert kommen ohne Zoll ins Land. Das hat sich geändert. Seit dem 1. Juli 2026 erhebt die EU auf Kleinsendungen aus Drittstaaten bis 150 Euro einen pauschalen Zoll von 3 Euro. Er wird nach Warenkategorie (Zolltarifnummer) berechnet, nicht pro Paket. Packen Sie also einen Roboter und Zubehör aus verschiedenen Kategorien in eine Sendung, kann die Pauschale mehrfach anfallen. Die Regelung ist nach den Angaben der Industrie- und Handelskammern zunächst befristet.
Über 150 Euro Warenwert gilt der normale Zollsatz der jeweiligen Warennummer. Er ist bei Geräten wie Saugrobotern oder Mährobotern meist niedrig, kann sich aber je nach Einstufung unterscheiden. Welche Nummer für Ihr Gerät gilt, sagt die Zolltarifauskunft des Zolls, und der Händler nennt sie im besten Fall auf der Rechnung.
Die Faustregel zum Nachrechnen: Warenwert plus Versand, darauf Zoll (falls anfällig), auf die Summe 19 Prozent. Bei einem Gerät für 289 Euro und 30 Euro Fracht kommen damit leicht 60 bis 70 Euro zusammen, also gut ein Fünftel zusätzlich. Das ist ein Rechenbeispiel, keine Preisangabe: Ihre Zahlen hängen von Zollwert und Tarifnummer ab.
Versand: Akku, Größe und Rückweg
Roboter enthalten Lithium-Akkus. Das macht den Transport zu einer Sache für Gefahrgutvorschriften, und manche Transportwege sind dafür nicht zugelassen. Seriöse Händler wissen das und versenden per Seefracht oder über Spediteure mit entsprechender Zulassung. Kommt das Gerät erstaunlich schnell und billig an, sagt das noch nichts. Es sollte Sie aber neugierig machen, wie das Paket befördert wird.
Einige Punkte, die sich vor der Bestellung klären lassen:
- Wer ist Importeur im Sinne des Zolls: Sie selbst oder der Händler?
- Wie sind Zustellung und Verzollung organisiert, und fallen Gebühren des Paketdienstes an?
- Passt das Netzteil zum deutschen Stromnetz, oder liegt ein Adapter bei?
- Wer zahlt und organisiert den Rückversand, falls Sie widerrufen oder reklamieren?
Beim Rückweg bleibt die Rechnung offen. Schicken Sie ein Paket zurück, kann der Händler die Abgaben unter Umständen erstattet bekommen, Sie aber nicht automatisch. Klären Sie das vor dem Kauf schriftlich.
Was passiert, wenn das Paket beim Zoll hängt
Manchmal kommt nicht der Paketbote, sondern eine Benachrichtigung: Die Sendung liegt beim Zollamt. Dann braucht der Zoll in der Regel Unterlagen, etwa die Rechnung und gegebenenfalls einen Nachweis über den Warenwert. Holen Sie das Paket mit der Rechnung ab oder reichen Sie die Dokumente ein, wenn der Zoll sie anfordert.
Eine falsch angegebene Summe auf der Zollerklärung ist kein Kavaliersdelikt. Händler, die die Sendung als „Geschenk“ deklarieren oder einen zu niedrigen Wert eintragen, bringen Sie in eine unangenehme Lage, denn als Empfänger kann Sie die Nachforderung treffen. Bestehen Sie auf einer Rechnung mit dem tatsächlich gezahlten Preis.
Verweigern Sie die Annahme nur, wenn Sie wirklich zurücktreten möchten. Das Verweigern ersetzt keinen Widerruf, und beides sollten Sie dem Verkäufer schriftlich mitteilen.
Lohnt sich der Direktimport?
Das hängt weniger vom Preisschild als von der Gesamtrechnung ab. Rechnen Sie den Preis mit Steuer, Zoll, Versand und Gebühren aus. Dann stellen Sie daneben, was im deutschen Handel für ein vergleichbares Gerät mit Gewährleistung, Ersatzteilversorgung und deutschem Support fällt. Wer sich bei Defekten nicht mit einem Händler im Ausland streiten möchte, spart am falschen Ende. Wie Mängel gemeldet werden, steht in Garantie oder Gewährleistung.
Für Geräte mit App, Kamera und Cloud gibt es einen weiteren Posten, den kein Zollbescheid zeigt: Wohin gehen die Daten? Antworten liefert Saugroboter und Datenschutz.
Häufige Fragen
Muss ich als Privatperson eine Zollanmeldung abgeben?
Meist übernimmt das der Paketdienst oder der Händler im Rahmen der Zustellung. Gefragt werden Sie nur, wenn Unterlagen fehlen oder Sie das Paket beim Zollamt abholen.
Zahle ich doppelt Umsatzsteuer, wenn der Händler sie schon im Preis ausweist?
Nein, wenn der Händler sie im IOSS-Verfahren abführt, wird sie bei der Einfuhr nicht erneut erhoben. Prüfen Sie, ob die IOSS-Nummer auf Rechnung oder Paketaufkleber steht. Wurde trotzdem nochmals kassiert, wenden Sie sich mit der Rechnung an den Paketdienst und, falls nötig, an das Zollamt.
Gilt das auch, wenn ich einen gebrauchten Roboter von einer Privatperson im Ausland kaufe?
Ja. Auch bei Privatverkäufen aus Drittstaaten wird Einfuhrumsatzsteuer fällig. Ausnahmen für private Geschenksendungen sind eng gefasst und gelten nicht für gekaufte Ware.
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Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt der Zoll.
Quellen
- Umsatzsteuergesetz (UStG), Regelungen zur Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4, § 21).
- Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Unionszollkodex).
- Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittgebieten eingeführten Gegenständen (IOSS).
- Zoll (zoll.de): Informationen zu Einfuhr, Kleinsendungen und Zolltarifauskunft.