Der Preis klingt verlockend: Ein Saugroboter mit Absaugstation kostet im Shop eines Anbieters aus Fernost deutlich weniger als im Fachhandel hier. Dann kommt das Paket, der Zoll will noch Geld, die Anleitung ist auf Englisch, und nach vier Monaten lädt der Akku nicht mehr. Wer so einen Kauf plant, sollte vorher wissen, welche Rechte in Deutschland trotzdem gelten und wo sie enden.

Wo Sie kaufen, entscheidet mehr als das Herkunftsland
„Aus China“ sagt wenig über Ihre Rechte. Entscheidend ist, wer Ihnen das Gerät verkauft.
- Händler mit Sitz in der EU (auch wenn die Ware ursprünglich aus Asien stammt): Es gilt das gewohnte europäische und deutsche Verbraucherrecht. Der Händler ist Ihr Ansprechpartner, auch für die Einfuhr.
- Händler mit Sitz außerhalb der EU, der gezielt Kunden in Deutschland anspricht (deutsche Webseite, Euro-Preise, Versand nach Deutschland): Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des deutschen Rechts bleiben nach der Rom-I-Verordnung grundsätzlich anwendbar, auch wenn die AGB etwas anderes behaupten. Durchsetzen müssen Sie sie aber im Zweifel gegenüber einer Firma, die Sie nicht in Deutschland verklagen können.
- Privatverkäufer auf einem Marktplatz: Hier gibt es kein Widerrufsrecht, und die Gewährleistung lässt sich vertraglich ausschließen.
- Drittanbieter auf einem Marktplatz: Vertragspartner ist der Anbieter, nicht die Plattform. Prüfen Sie im Impressum und in den Angebotsdetails, wer verkauft und wo er sitzt.
Das Impressum ist der erste Test. Fehlt es oder nennt es nur ein Postfach, ist das ein Warnsignal.
Was die CE-Kennzeichnung bedeutet und was nicht
Das CE-Zeichen auf einem Roboter ist eine Erklärung des Herstellers: Das Produkt erfüllt nach seiner eigenen Prüfung die geltenden EU-Anforderungen. Es ist kein Prüfsiegel einer unabhängigen Stelle. Für die meisten Haushaltsroboter bedeutet das einen Stapel von Vorgaben: Niederspannung und Produktsicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, bei WLAN- und Bluetooth-Geräten die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU, außerdem Stoffbeschränkungen.
Woran Sie bei einem Angebot einen ersten Eindruck gewinnen:
- Das CE-Zeichen steht am Gerät oder auf dem Typenschild, nicht nur auf einer Produktseite im Netz.
- Es gibt eine EU-Konformitätserklärung, auf Anfrage oder zum Download.
- Name und Anschrift eines Herstellers oder Importeurs in der EU sind angegeben.
- Anleitung und Sicherheitshinweise liegen auf Deutsch vor.
Gefälschte CE-Zeichen gibt es, und ein aufgedrucktes Zeichen belegt allein nichts. Deshalb zählt die Konformitätserklärung mehr als das Logo.
Seit Ende 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988. Sie verlangt, dass jedes Verbraucherprodukt mit einem Wirtschaftsakteur in der EU verknüpft ist, der für die Sicherheit einsteht. Bei Fernverkäufen darf ein Produkt ohne einen solchen Ansprechpartner nicht angeboten werden.
Funk, Daten und Akku: Die Stellen, an denen es bei Importware hakt
Ein Roboter mit App ist rechtlich ein Funkgerät. Für Geräte mit Internetanbindung gelten seit August 2025 zusätzliche Anforderungen an Netzsicherheit, Datenschutz und Betrugsschutz aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30. Wer ein Gerät kauft, das nie für den EU-Markt gedacht war, bekommt unter Umständen ein Modell mit anderer Funkfrequenz, einer Cloud außerhalb Europas und einem Netzteil mit falschem Stecker.
Zwei Dinge sind im Alltag besonders ärgerlich:
- Die App. Läuft sie nur mit einem Konto in einem anderen Land oder fehlt die deutsche Sprache, wird auch die Gewährleistung unpraktisch, weil Sie Fehler schwer belegen können.
- Der Akku. Er ist das häufigste Verschleißteil. Ob es Ersatz gibt und wo, sollten Sie vor dem Kauf klären. Wie sich Geräte am Lebensende richtig entsorgen lassen, steht im Elektro- und Elektronikgerätegesetz.
Gewährleistung: zwei Jahre, aber gegen wen?
Bei neuen Waren, die Sie als Verbraucher von einem Unternehmer kaufen, haftet der Verkäufer zwei Jahre für Mängel, die schon bei Übergabe vorhanden waren (§§ 437, 438 BGB). Ist das Gerät defekt, können Sie zuerst Nacherfüllung verlangen, also Reparatur oder Ersatz. Scheitert das, kommen Preisminderung oder Rücktritt in Frage.
Wichtig ist die Beweislast: Zeigt sich der Mangel innerhalb des ersten Jahres, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB). Dann muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen. Danach liegt es an Ihnen.
Gewährleistung ist nicht dasselbe wie Garantie. Die Garantie gibt der Hersteller freiwillig, oft mit eigenen Bedingungen und manchmal nur für das Land, in dem das Gerät verkauft wurde. Die Gewährleistung des Verkäufers bleibt unabhängig davon bestehen.
Bei Anbietern ohne Sitz in der EU ist der Anspruch auf dem Papier derselbe, praktisch aber schwer durchzusetzen. Schreiben Sie in dem Fall zuerst eine schriftliche Mängelanzeige an den Verkäufer, mit Fotos und Datum. Der Marktplatz, über den Sie gekauft haben, bietet oft ein eigenes Käuferschutzverfahren an. Bei Bezahlung per Kreditkarte oder PayPal besteht ein weiterer Weg über den Zahlungsdienstleister.
Widerruf und Rückgabe: 14 Tage, mit Fallen
Bei Online-Käufen von einem Unternehmer können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§§ 312g, 355 BGB). Die Frist beginnt, wenn die Ware bei Ihnen eingetroffen ist. Eine ausdrückliche Widerrufserklärung genügt, etwa per E-Mail. Die Ware muss danach binnen 14 Tagen zurückgesendet werden.
Offen ist meist die Frage nach den Kosten:
- Die Rücksendekosten tragen Sie, wenn der Händler Sie vorher darüber informiert hat.
- Bei einem Händler im Nicht-EU-Ausland kann der Rückversand teuer werden und länger dauern als der Hinweg.
- Haben Sie das Gerät über das Prüfen hinaus benutzt, kann der Händler Wertersatz verlangen. Auspacken, Anschließen und einmal fahren lassen reicht zum Testen.
Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn das Gerät individuell nach Ihren Vorgaben angefertigt wurde. Das trifft Standardroboter praktisch nie.
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer: Was beim Direktimport zusätzlich kommt
Wer außerhalb der EU bestellt und der Händler die Steuer nicht schon im Preis abführt, zahlt bei der Einfuhr Einfuhrumsatzsteuer. Seit Juli 2021 gibt es dafür keine Freigrenze mehr. Zoll kommt bei Waren unter 150 Euro Warenwert in der Regel nicht dazu, darüber fällt er je nach Warennummer an. Ein Paketdienst verlangt zusätzlich oft eine Bearbeitungsgebühr.
Prüfen Sie im Angebot, ob „Lieferung verzollt“ (DDP) steht. Dann hat der Händler die Abgaben schon eingerechnet. Steht dort „unverzollt“, rechnen Sie den Aufschlag in den Preisvergleich ein. Ein Preisvorteil von 80 Euro kann sonst vollständig verschwinden.
Eine Checkliste vor dem Kauf
- Sitzt der Verkäufer in der EU? Im Impressum nachsehen.
- Ist ein Hersteller oder Importeur mit Anschrift in der EU genannt?
- Gibt es CE-Zeichen, Konformitätserklärung und deutsche Anleitung?
- Passen Netzteil und Stecker zum deutschen Stromnetz?
- Läuft die App in Deutschland, und wohin gehen die Daten? Dazu mehr in Saugroboter und Datenschutz.
- Sind Ersatzteile (Bürsten, Filter, Akku) erhältlich? Was dazugehört, zeigt Saugroboter warten.
- Ist der Preis inklusive Zoll und Versand gerechnet?
- Wie läuft der Rückversand ab, und wer zahlt ihn?
Häufige Fragen
Darf ich in der EU ein Gerät ohne CE-Zeichen nutzen?
Der Verkäufer darf ein solches Gerät nicht in der EU in Verkehr bringen. Für Sie als Käufer ist das ein Warnsignal: Der Hersteller hat die Vorgaben offenbar nicht erfüllt, und Sie haben im Zweifel ein Gerät ohne geprüfte Sicherheit zu Hause. Verzichten Sie auf den Kauf, oder nutzen Sie bei einem Fehlkauf Ihr Widerrufsrecht.
Zählt die Herstellergarantie, wenn ich im Ausland gekauft habe?
Das hängt von den Garantiebedingungen ab. Viele Hersteller beschränken die Garantie auf bestimmte Länder oder Händler. Fragen Sie vor dem Kauf nach, ob sie auch in Deutschland gilt.
Was tun, wenn der Verkäufer nicht antwortet?
Dokumentieren Sie Ihre Mängelanzeige, nutzen Sie den Käuferschutz der Plattform und, falls vorhanden, die Rückbuchung beim Zahlungsdienstleister. Die Europäische Verbraucherzentrale hilft bei Streit mit Händlern innerhalb der EU.
Kann ich einen Roboter nach dem Widerruf zurückschicken, wenn die Verpackung weg ist?
Ja, das Widerrufsrecht hängt nicht von der Originalverpackung ab. Eine ordentliche Verpackung schützt aber vor Transportschäden und damit vor Streit über Wertersatz.
Lesen Sie auch
- Haushaltsroboter aus China: Was Sie vor dem Kauf wissen sollten
- Saugroboter-Kaufberatung: Worauf es wirklich ankommt
- Saugroboter und Datenschutz: Kamera, Karten und Cloud
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft die Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 312g, 355, 437, 438, 477.
- Richtlinie 2014/53/EU über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagenrichtlinie).
- Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/53/EU.
- Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit.
- Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom-I-Verordnung), Art. 6.
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG).