Der neue Saugroboter fährt zum ersten Mal durch die Wohnung, und in der App erscheint ein Grundriss. Mit Sofa, Esstisch und dem Kinderzimmer. Praktisch, keine Frage. Nur: Wo liegt diese Karte eigentlich, wer kann sie sehen, und was passiert mit dem Kamerabild, wenn das Gerät ein Hindernis erkennt? Dieser Beitrag richtet sich an alle, die einen Saugroboter kaufen wollen oder schon einen besitzen und wissen möchten, welche Daten er sammelt und was Sie dagegen tun können.

Saugroboter fährt durch ein Wohnzimmer, im Hintergrund ein Smartphone

Was ein Saugroboter über Ihre Wohnung weiß

Ein Saugroboter muss messen, um zu navigieren. Das ist der Kern des Problems: Dieselben Sensoren, die Möbel umfahren, liefern auch ein Abbild Ihres Zuhauses.

  • Grundriss und Raumaufteilung: Fast alle Modelle mit Laser- oder Kameranavigation legen eine Karte an. Sie zeigt Wände, Türen und oft auch Zimmer, die Sie in der App selbst benennen.
  • Möbel und Gegenstände: Geräte mit Objekterkennung unterscheiden Kabel, Socken oder Haustierhaufen von Möbeln. Dafür werten sie Kamerabilder aus.
  • Nutzungszeiten: Wann gereinigt wird, wie lange und in welchen Räumen, verrät, wann jemand zu Hause ist.
  • Konto- und Netzwerkdaten: Name, E-Mail-Adresse und WLAN-Zugang gehören zur Einrichtung.

Nicht jede Information verlässt das Gerät. Welche das tut, hängt vom Modell und von der App ab, und genau das ist oft schwer zu erkennen.

Kamera oder Laser: Wie unterschiedlich das Risiko ist

Modelle mit einem Laserturm auf dem Gehäuse tasten die Umgebung mit einem Lichtstrahl ab. Sie erzeugen Entfernungspunkte, keine Bilder. Ein Foto Ihres Wohnzimmers lässt sich daraus nicht rekonstruieren, die Raumform dagegen schon.

Anders bei Kameramodellen. Hier entstehen echte Bilder, und sie sind der empfindlichste Teil. Manche Geräte werten sie ausschließlich auf dem Gerät selbst aus und verwerfen sie sofort. Andere schicken Aufnahmen zur Auswertung an Server des Herstellers oder bieten eine Live-Ansicht an, mit der Sie von unterwegs durch die Wohnung fahren können. Wer die Kamera nicht braucht, sollte prüfen, ob sich Live-Ansicht und Bildübertragung in den Einstellungen abschalten lassen.

Ein wichtiger Punkt für die Kaufentscheidung: Die Kamera ist kein Pflichtbestandteil. Wer mit einer reinen Lasernavigation zufrieden ist, hat von vornherein weniger Angriffsfläche. Wie sich die Navigationsverfahren sonst unterscheiden, steht in der Saugroboter-Kaufberatung.

Cloud, App und der Weg der Daten

Ein Teil der Daten bleibt lokal, ein anderer wandert in die Cloud des Herstellers. Dort liegen typischerweise die Karte, der Reinigungsverlauf und das Benutzerkonto. Der Grund ist banal: Nur so funktioniert die App von unterwegs, und nur so lassen sich Karten auf ein neues Gerät übertragen.

Der Haken liegt an anderer Stelle. Cloud bedeutet, dass die Daten auf Servern liegen, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wo diese Server stehen, steht in der Datenschutzerklärung, manchmal nur sehr allgemein. Das gilt besonders bei Herstellern außerhalb der EU, worauf auch der Beitrag Haushaltsroboter aus China eingeht. Entscheidend ist dann, ob der Anbieter Daten in Drittländer übermittelt und auf welcher Grundlage.

Nützlich ist auch ein Blick auf die Frage, ob das Gerät ohne Konto läuft. Manche Roboter lassen sich lokal im WLAN steuern, andere zwingen zur Registrierung.

Was die DSGVO Ihnen zusichert

Sobald ein Hersteller personenbezogene Daten verarbeitet, gilt die Datenschutz-Grundverordnung. Ein Grundriss mit Zimmerbezeichnungen und Nutzungszeiten ist in aller Regel ein solches Datum, weil er sich einem Haushalt zuordnen lässt. Für Sie ergeben sich daraus ein paar konkrete Rechte:

  • Sie können Auskunft darüber verlangen, welche Daten der Anbieter über Sie gespeichert hat.
  • Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, etwa wenn Sie das Konto auflösen.
  • Der Anbieter muss in der Datenschutzerklärung erklären, wofür er die Daten braucht und wie lange er sie aufbewahrt.
  • Die Verarbeitung soll auf das nötige Maß begrenzt sein. Die Verordnung nennt das Datenminimierung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen.

Das klingt solide. In der Praxis hilft es nur, wenn Sie es auch nutzen. Anfragen laufen meist über ein Formular in der App oder über die Datenschutzadresse des Herstellers.

Sicherheit: Wenn die Daten nicht nur beim Hersteller liegen

Datenschutz hat eine zweite Seite: Schutz vor Fremden. Ein Roboter im Heimnetz ist ein Computer mit Rädern, und wie jeder Computer braucht er Updates. Für vernetzte Verbrauchergeräte gibt es mit der europäischen Norm ETSI EN 303 645 einen Katalog von Grundanforderungen. Dazu zählen keine voreingestellten Einheitspasswörter, eine Meldestelle für Schwachstellen und Sicherheitsupdates über einen angegebenen Zeitraum. Funkgeräte in der EU müssen seit August 2025 zudem bestimmte Cybersicherheitsanforderungen erfüllen.

Was heißt das für die Kaufentscheidung? Fragen Sie den Händler oder suchen Sie auf der Herstellerseite, wie lange Updates zugesagt werden. Ein Gerät ohne klare Aussage dazu ist ein Risiko, das sich nicht am Preis ablesen lässt.

Sieben Einstellungen, die Sie gleich prüfen können

  1. Vergeben Sie ein eigenes, langes Passwort für das Herstellerkonto und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Anmeldung, wenn die App sie anbietet.
  2. Schalten Sie die Live-Kamera und die Bildübertragung aus, solange Sie sie nicht brauchen.
  3. Lesen Sie in der App nach, welche Berechtigungen gewährt wurden (Standort, Mikrofon, Kontakte), und entziehen Sie, was nicht nötig ist.
  4. Hängen Sie den Roboter, wenn Ihr Router es erlaubt, in das Gastnetz. Dann sieht er Ihre Computer und Telefone nicht.
  5. Installieren Sie Firmware-Updates zeitnah und lassen Sie automatische Updates eingeschaltet.
  6. Benennen Sie Räume neutral. Die Karte muss nicht „Zimmer von Lena“ heißen.
  7. Löschen Sie vor dem Verkauf oder der Entsorgung die Karte, melden Sie das Gerät vom Konto ab und setzen Sie es auf Werkseinstellungen zurück.

Wenn Sie nichts mit der Cloud zu tun haben wollen

Ganz ohne Server geht es bei den meisten Geräten nicht, aber es gibt Abstufungen. Einfache Modelle ohne App fahren mit Zeitplan und Tasten am Gerät. Sie sammeln keine Karte und brauchen kein Konto. Wer die Kartenfunktion möchte, kann nach Geräten suchen, die Karten ausschließlich lokal speichern und auch ohne Internet funktionieren. Solche Angaben stehen selten auf dem Karton, deshalb lohnt sich der Blick in die Datenschutzerklärung und das Handbuch, bevor das Gerät im Warenkorb landet.

Bei vernetzten Geräten allgemein hilft außerdem der Überblick Smart-Home-Roboter im Alltag.

Häufige Fragen

Kann mein Saugroboter mich filmen?

Geräte mit Kamera können Bilder aufnehmen. Ob und wohin sie gehen, hängt von Modell und Einstellung ab. Ein Gerät mit reiner Lasernavigation nimmt keine Bilder auf. Die Kamera lässt sich bei vielen Modellen in der App abschalten, bei einigen auch mit einer physischen Abdeckung.

Wo liegt die Karte meiner Wohnung?

Teils auf dem Gerät, teils in der Cloud des Herstellers. Welche Variante Ihr Modell nutzt, steht in der Datenschutzerklärung der App. Fragen Sie im Zweifel beim Hersteller nach.

Was passiert mit den Daten, wenn ich das Gerät verkaufe?

Wenn Sie nichts tun, bleibt die Karte oft im Konto. Löschen Sie sie in der App, entfernen Sie das Gerät aus Ihrem Konto und stellen Sie die Werkseinstellungen her.

Ist ein Saugroboter ohne App sicherer?

In Bezug auf Datenabfluss ja, denn ohne Konto und Netzwerkverbindung gibt es nichts zu übertragen. Dafür verzichten Sie auf Karten, Zeitpläne per Telefon und Raumauswahl.

Lesen Sie auch

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Daten ein Gerät tatsächlich verarbeitet, regeln die Datenschutzerklärung und die Bedienungsanleitung des Herstellers.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (Datenschutz-Grundverordnung), insbesondere Art. 5, 15, 17 und 25.
  2. ETSI EN 303 645: Cyber Security for Consumer Internet of Things – Baseline Requirements.
  3. Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 der Kommission vom 29. Oktober 2021 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/53/EU hinsichtlich Cybersicherheitsanforderungen an Funkanlagen.