Nach drei Jahren fährt der Saugroboter nur noch eine halbe Wohnung und meldet dann „Akku schwach“. Der Hersteller bietet das Modell längst nicht mehr an, der Händler zuckt mit den Schultern. Ob sich eine Reparatur lohnt, entscheidet sich oft nicht an der Technik, sondern an der Frage, ob es überhaupt Ersatzteile gibt. Wer das vor dem Kauf klärt, spart sich später den Frust.

Was das Gesetz heute regelt – und was nicht
Eine pauschale Pflicht, für jeden Roboter jahrelang Ersatzteile vorzuhalten, kennt das deutsche Recht nicht. Für einzelne Produktgruppen wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler schreibt die EU Fristen vor. Saug-, Mäh- und Poolroboter fallen derzeit nicht darunter. Was Sie bekommen, steht also in erster Linie in den Zusagen des Herstellers.
Daneben gibt es die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers. Sie läuft zwei Jahre und umfasst die Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatzlieferung. Welche Rechte Sie bei einem Defekt haben und wie Sie ihn melden, steht in Garantie oder Gewährleistung. Für Geräte mit App und Cloud kommt ein Punkt dazu, der oft untergeht: Der Verkäufer muss bei Waren mit digitalen Elementen Aktualisierungen bereitstellen, solange Sie diese vernünftigerweise erwarten dürfen (§ 475b BGB). Ein Roboter, dessen App nach zwei Jahren nicht mehr läuft, kann deshalb ein Mangel sein.
Der Akku: Verschleißteil mit Haltbarkeitsfrage
Lithium-Akkus altern. Das ist Physik, kein Fehler. Nach einigen hundert Ladezyklen schrumpft die Laufzeit, bei Mährobotern und Poolrobotern merken Sie es als verkürzte Arbeitszeit.
Rechtlich ist die Lage zweigeteilt. Fällt die Kapazität in den ersten Monaten stark ab, kann das ein Mangel sein, und im ersten Jahr nach Kauf wird zu Ihren Gunsten vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB). Lässt der Akku nach drei Jahren nach, ist das normaler Verschleiß, und die Gewährleistung hilft nicht mehr.
Wie Sie den Akku schonen, zeigt der Beitrag Mähroboter überwintern. Hilfreich ist es auch, schon beim Kauf zu fragen:
- Lässt sich der Akku ohne Spezialwerkzeug tauschen, oder ist er verklebt?
- Verkauft der Hersteller Ersatzakkus, und zu welchem ungefähren Preis?
- Wie lange sichert er Ersatzteile zu? Am besten schriftlich.
Neue Regeln für austauschbare Akkus
Hier ändert sich einiges. Die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) verlangt, dass Geräte-Akkus ab dem 18. Februar 2027 grundsätzlich vom Endnutzer entnommen und ersetzt werden können. Für Geräte, die für den regelmäßigen Einsatz in nasser Umgebung gebaut sind, gelten Ausnahmen. Ob und wie das einen bestimmten Roboter betrifft, hängt vom Gerät und vom Zeitpunkt des Inverkehrbringens ab. Geräte, die vorher auf den Markt kamen, müssen nicht nachgerüstet werden.
Für den Alltag heißt das: Neuere Modelle bekommen voraussichtlich häufiger einen Akkufach-Deckel statt verklebter Zellen. Verlassen können Sie sich darauf beim Kauf heute noch nicht. Sehen Sie in Anleitung und Explosionszeichnung nach.
Recht auf Reparatur: Was die EU-Richtlinie bringt
Die Richtlinie (EU) 2024/1799 soll Reparaturen für Verbraucher einfacher und attraktiver machen. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. Zwei Kernpunkte: Hersteller bestimmter Produktgruppen müssen auch nach Ablauf der Gewährleistung reparieren, und wer sich innerhalb der Gewährleistung für die Reparatur statt für den Ersatz entscheidet, erhält danach zwölf Monate zusätzliche Gewährleistungsfrist.
Die Pflicht zur Reparatur gilt aber nur für Produkte, die in einem Anhang der EU-Regeln aufgeführt sind. Haushaltsroboter stehen dort derzeit nicht. Prüfen Sie den aktuellen Stand der deutschen Umsetzung bei der Verbraucherzentrale oder beim Bundesministerium der Justiz, bevor Sie sich auf Ansprüche verlassen.
Reparatur oder Neukauf: eine nüchterne Rechnung
Sie müssen nicht beim Hersteller reparieren lassen. Aber bedenken Sie einige Dinge:
- Verbrauchsteile wie Bürsten, Filter und Wischtücher sind fast immer als Zubehör erhältlich. Hier lohnt der Tausch immer. Was wie oft ansteht, steht in Saugroboter warten.
- Akku, Motor, Räder und Sensoren sind die teureren Teile. Fragen Sie nach einem Kostenvoranschlag und halten Sie ihn gegen den Preis eines vergleichbaren neuen Geräts.
- Bei Importware wird es zäher. Ersatzteile aus Drittstaaten bedeuten Versand und gegebenenfalls Abgaben. Die Kosten dafür erklärt Direktimport von Robotern.
Fremdakkus und nachgebaute Teile sind günstiger, aber bei Akkus nicht ohne Risiko: Fehlt ein sauberer Überladeschutz, kann sich der Akku erhitzen. Außerdem kann der Hersteller seine freiwillige Garantie ablehnen, wenn Teile ohne seine Freigabe verbaut wurden. Die gesetzliche Gewährleistung des Händlers bleibt davon grundsätzlich unberührt, gilt aber nur für einen Mangel, der nicht durch den Eingriff entstanden ist.
Wann Sie den Akku nicht mehr nutzen sollten
Ein aufgeblähter oder heißer Akku ist kein Fall für Basteln. Das Gerät nicht mehr laden, nicht benutzen und nicht in einer Wohnung mit brennbarem Material liegen lassen. Wenn ein Gehäuse sich wölbt oder der Roboter beim Laden ungewöhnlich riecht, ziehen Sie den Stecker, soweit gefahrlos möglich. Danach wenden Sie sich an Hersteller oder Händler. Der Akku gehört zur Sammelstelle.
Wohin mit dem alten Roboter?
Elektrogeräte und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll. Händler mit größerer Verkaufsfläche müssen Altgeräte unter bestimmten Bedingungen zurücknehmen, und kommunale Wertstoffhöfe nehmen sie ebenfalls an (ElektroG). Entnehmbare Akkus gehören getrennt in die Batteriesammlung. Kleben die Zellen fest, geben Sie das Gerät komplett ab und versuchen nicht, sie herauszuhebeln.
Häufige Fragen
Wie lange muss ein Hersteller Ersatzteile liefern?
Für Roboter gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist. Maßgeblich sind Herstellerangaben, Vertrag und Werbeaussagen. Fragen Sie vor dem Kauf nach und bewahren Sie die Antwort auf.
Ist ein schwacher Akku ein Mangel?
Nur dann, wenn die Leistung schneller nachlässt, als man bei diesem Gerät erwarten darf. Im ersten Jahr spricht die Vermutung für den Käufer, danach müssen Sie den Mangel nachweisen. Normaler Verschleiß nach mehreren Jahren ist kein Mangel.
Verliere ich die Gewährleistung, wenn ich selbst repariere?
Nicht automatisch. Aber der Händler muss nicht für Schäden einstehen, die durch Ihren Eingriff entstanden sind. Solange die Gewährleistung läuft, ist der Weg über den Verkäufer meist sicherer als der Schraubenzieher.
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Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streitfällen hilft die Verbraucherzentrale.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 437, 439 (Nacherfüllung), § 475b (Waren mit digitalen Elementen), § 477 (Beweislastumkehr).
- Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren.
- Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, Art. 11 (Austauschbarkeit von Gerätebatterien).
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).